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Die besten Labels schaffen nicht, was von Schweizer Firmen verlangt wird

Am 29. November stimmen wir über die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI) ab. Diese fordert weitgehende Sorgfaltsprüfungspflichten für Schweizer Firmen, damit Menschenrechte und internationale Umweltstandards in der gesamten Lieferkette eingehalten werden. Zudem will sie Schweizer Firmen für Verstösse von wirtschaftlich abhängigen Zulieferern haftbar machen. Doch die Praxis zeigt: Nicht einmal die renommiertesten Nachhaltigkeitslabels können garantieren, dass es auf den zertifizierten Plantagen oder in den verifizierten Fabriken nicht zu Verstössen kommt. Dafür deckt unsere Recherche etwas anderes gnadenlos auf: Die Doppelmoral der Initianten.

Der Abstimmungskampf um die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative ist in vollem Gang. Überzeugt von der Unfehlbarkeit ihres Anliegens verwenden die Initianten für ihre Kampagne trügerische Fotomontagen von kleinen traurigen Kindern, die angeblich Opfer von Schweizer Grosskonzernen geworden sind. Wer jedoch allzu stark die Moralkeule schwingt, muss auch mit Gegenreaktionen rechnen. Rasch stellt sich da die Frage, ob die Initianten nicht moralische Ansprüche an Unternehmen stellen, die sie selbst nicht erfüllen können. Klären lässt sich dies unter anderem anhand der Lieferketten, die oft im Fokus der Diskussion stehen.

Verstösse in der Lieferkette können nicht ausgeschlossen werden

Die Initiative sieht grundsätzlich für alle Schweizer Unternehmen eine Sorgfaltsprüfungspflicht für sämtliche Geschäftsbeziehungen vor. Schweizer Firmen müssten in Zukunft also alle Lieferanten und Unterlieferanten überwachen, um sicherzustellen, dass sich diese an Menschenrechte und internationale Umweltstandards halten. Zudem haften sie künftig auch für Handlungen von wirtschaftlich abhängigen Lieferanten im Ausland. Doch ist die Forderung nach sauberen Lieferketten überhaupt realistisch? Viele Schweizer Firmen sind heute in internationale Wertschöpfungsketten integriert und beziehen Vorprodukte oder Produktbestandteile von Lieferanten aus der ganzen Welt. Bereits ein kleines KMU, das elektrische Schalttafeln exportiert, hat schnell hunderte Zulieferer im In- und Ausland. Zahlreiche Unternehmer haben deswegen bereits öffentlich ihre Bedenken geäussert. Es sei eine Illusion, anzunehmen, dass Schweizer Firmen die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards bei all ihren Lieferanten und Unterlieferanten garantieren können.

Selbst Fairtrade Max Havelaar kann keine Garantie abgeben

Paradoxerweise sind es die Initianten selbst, die dem Argument der Unternehmer Schub verleihen, die Forderungen der Initiative seien unrealistisch. So hat ein Beitrag im Wirtschaftsmagazin „ECO“ von SRF (Ausgabe vom 12.10.2020) aufgedeckt, dass selbst das renommierte Label Fairtrade Max Havelaar seine Versprechen punkto Menschenrechte und Kinderarbeit bei den von ihm zertifizierten Produkten nicht einhalten kann. Nachforschungen des Kassensturz in der Elfenbeinküste Anfang 2019 ergaben, dass sich die Lebensbedingungen der dortigen Kakaobauern trotz Zertifizierung kaum verbesserten. Sie fühlten sich ausgebeutet von den Händlern und der eigenen Kooperative. Zudem fiel dem Kassensturz-Team damals auf, dass auch Kinder auf der Plantage mitarbeiteten.

Der Geschäftsleiter der Max Havelaar-Stiftung erklärte im Beitrag, Fairtrade sei eben eine ständige Verbesserung, ein Entwicklungsprozess und kein Zustand. Dennoch gab er kurz darauf preis, dass auch Max Havelaar die «Konzernverantwortungsinitiative» unterstütze. Im Abstimmungskampf nahm sich die Organisation bisher vornehm zurück. Besonders pikant daran ist, dass die Träger der Max Havelaar-Stiftung die sechs grössten Hilfswerke der Schweiz sind, welche die Initiative vehement unterstützen. Offenbar ist man sich im Stiftungsrat der Schizophrenie der Situation bewusst und möchte nicht, dass die offensichtlichen Widersprüche rund um die Label-Organisation im Abstimmungskampf diskutiert werden.

Nachhaltigkeitslabel des KVI-Fahnen-Herstellers auch nicht skandalfrei

Auch das Beispiel der Fair Wear Foundation (FWF) lässt aufhorchen. Die gemeinnützige Stiftung mit Sitz in den Niederlanden setzt sich für gerechte Arbeitsbedingungen in der Textilproduktion ein und ist insbesondere in Niedriglohnländern wie Bangladesch aktiv. FWF verifiziert dort im Auftrag von Unternehmen die Arbeitsbedingungen in den Textilfabriken. Auch für die Manroof GmbH in Zürich, jener Firma, welche die orangen Fahnen «Konzernverantwortungsinitiative JA!» in China produzieren lässt, nimmt FWF Verifizierungen vor.

Im Gegensatz zu anderen Labels zertifiziert FWF keine Produkte, Marken oder Fabriken. Stattdessen verfolgt FWF einen prozessorientierten Ansatz und verlässt sich auf die bewährte Zusammenarbeit mit Unternehmensverbänden, Gewerkschaften und NGO. Auf der Webseite wird deutlich, dass FWF schrittweise Verbesserungen anstrebt, die zu nachhaltigen Lösungen führen. Zudem ist festgehalten, dass dauerhafte Veränderungen nicht über Nacht erfolgen und „100% faire“ Kleidung ein Ziel bleibe, das sich kaum verwirklichen lasse. So kam es trotz grossen Bemühungen des fortschrittlichen Labels auch in Fabriken, die mit FWF in Verbindung standen, zu Ausbeutung und Verstössen gegen die vereinbarten Standards. Dies zeigen Berichte des Guardian und des Konsumenten-Magazins «Espresso» von Radio SRF 1, das sich auf Recherchen des Spiegels abstützt.

Im Jahr 2012 sollen zum Beispiel Kleider des Textil-Discounters Takko in chinesischen Gefängnissen hergestellt worden sein und dies, obwohl der Discounter damals seit einem Jahr Mitglied der Fair Wear Foundation war. Die Erklärung von Bern (heute Public Eye), welche die Stiftung unterstützt und zum Kreis der Initianten gehört, räumte damals ein, dass eine lückenlose Kontrolle nicht möglich sei. Interessant in diesem Kontext ist die damalige Stellungnahme von Oliver Classen, Mediensprecher von Public Eye, zu diesem Skandal. Er sagte: «Es gibt in dieser Branche schlicht keine Garantie auf saubere Produkte und Fabrikstandorte.»

Doppelmoral der Initianten hilft nicht weiter – der Gegenvorschlag schon

Die Beispiele zeigen: Nicht einmal renommierte Labels wie Fairtrade Max Havelaar oder die Fair Wear Foundation können garantieren, dass auf den zertifizierten Plantagen oder in den verifizierten Fabriken alles korrekt abläuft. Eine Garantie, dass in der Lieferkette von Unternehmen keine Menschenrechte oder Umweltstandards verletzt werden, ist in gewissen Sektoren wohl ein leeres Versprechen – die Forderung danach mehr Wunschdenken als Realität. Selbst bei einer lückenlosen weltweiten Überwachung der eigenen Lieferkette, käme es zu einzelnen Verstössen. Somit muss für Schweizer Firmen dasselbe gelten wie für Max Havelaar: Sie sind genau wie Zertifizierungen auch kein Wundermittel, um alle Probleme in den Entwicklungsländern zu lösen.

Interessanterweise liefert Fairtrade Max Havelaar in Bezug auf Kinderarbeit auch gleich die passende Antwort, was denn nun zu tun sei: Anstatt harter Bestrafungsmassnahmen soll gemeinsam daran gearbeitet werden, eine Lösung zu finden und für die Zukunft einen Plan zu erstellen, wie ausbeuterische Kinderarbeit verhindert werden kann. Outen sich die Sympathisanten der Initiative damit als eigentliche Befürworter des Gegenvorschlags, der keine Haftung für wirtschaftlich abhängige Lieferanten und Dritte vorsieht? Denn die Forderungen der Initiative würden auch sie wohl kaum erfüllen, und das obwohl sie als renommiertes Label mehr und besser kontrollieren als viele andere. Noch schlimmer: Die Kultur der Zusammenarbeit, Fehlertoleranz und kontinuierlichen Verbesserung, die von den NGOs im Zusammenhang mit Labels seit Jahrzehnten gepredigt wird, scheint im Kontext der Initiative plötzlich nicht mehr zu gelten. Stellen die Initianten letztlich also doch moralische Ansprüche an Unternehmen, die sie selbst nicht erfüllen können? Die Antwort kann sich jede und jeder selber denken.

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Dieser „Swiss Finish“ schadet der gesamten Wirtschaft – auch die KMU geraten in den bürokratischen und erpresserischen Sog der Initiative.

Hans Wicki

Ständerat, Präsident Bauenschweiz

Die UVI ist ein direkter Angriff auf unsere Entwicklungshilfe. Sie verhindert die Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen der ärmsten Länder dieser Welt.

Elisabeth Schneider-Schneiter

Nationalrätin

Die Initiative macht mit einer Beweislastumkehr unsere Schweizer Unternehmen erpressbar, weil allein schon die medial inszenierte Klage unseren Unternehmen Schaden zufügen dürfte.

Barbara Steinemann

Nationalrätin

Betroffen sein kann jedes Unternehmen, auch ein kleines, denn auch dieses braucht Vorprodukte, die nicht in der Schweiz produziert werden.

Regine Sauter

Nationalrätin

Standortförderung muss auch in Entwicklungsländern möglich sein.

Matthias Michel, Ständerat Zug FDP in seinem Blog auf zentralplus vom 19.11.2020

Der Zuger Ständerat Matthias Michel schreibt in seinem Blogpost, weshalb er gegen die Konzernverantwortungsinitiative ist. Unter anderem befürchtet Michel, dass von einer Annahme der Initiative nicht nur in Zug ansässige Konzerne, sondern beispielsweise auch ein Zuger Confiseur oder lokale Velohändler betroffen wären.

Die Schweiz ist bekannt für gute wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen: Ich denke dabei an die demokratische Mitsprache, an einen verlässlichen und in seiner Macht beschränkten Rechtsstaat, an das hervorragende Bildungssystem und den funktionierenden Arbeitsmarkt.

Innerhalb der Schweiz ist unser Kanton Zug durch die Ausgestaltung seiner Standortfaktoren bekannt und wirtschaftlich stark geworden. Gerne wünscht man auch anderen Ländern vergleichbare Rahmenbedingungen, damit das wirtschaftliche Ungleichgewicht auf der Welt abnimmt.

Stärkung der Rechtsstaatlichkeit statt Weltpolizei spielen

Solche Rahmenbedingungen lassen sich nicht einfach exportieren. Aber einiges an Wissen und Erfahrung darüber schon. So fokussiert die Schweiz in ihrer internationalen Zusammenarbeit auf gute Regierungsführung, auf die Stärkung nationaler und lokaler Institutionen, auf die Verwaltung öffentlicher Finanzen und auf öffentliche Dienstleistungen.

Schliesslich unterstützt unser Land Prozesse zur Konfliktprävention und -lösung. Es geht also um Unterstützung vor Ort. Genau das Gegenteil würde mit der Konzernverantwortungsinitiative bewirkt. Diese zieht Klagen für die Verantwortung im Ausland in die Schweiz. Statt allfällige Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltstandards vor dortigen Gerichten zu verfolgen, wird dieser Rechtsschutz in die Schweiz verlagert.

Statt den Rechtsstaat vor Ort zu stärken, wird er mit einer Klage in der Schweiz umgangen, die sich damit den Status einer Weltpolizei anmasst. Besser und mit mehr Wirkung arbeitet die Schweiz an internationalen Standards für Menschenrechte und Umwelt mit und stärkt einzelne Staaten in der Durchsetzung dieser Standards vor Ort.

Einbezug statt Ausschluss der Unternehmen

Vermehrt wird in der internationalen Zusammenarbeit auf den Einbezug der Privatwirtschaft Wert gelegt: Die Erkenntnis ist gewachsen, dass ohne Mitwirkung Privater weder die wirtschaftliche noch die soziale Lage eines Landes massgeblich verbessert werden kann.

In den Worten von Constantine Bartel, der sich in der UNO und an der Universität Zürich für Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeit engagiert: «Meine eigene konkrete Erfahrung im Südsudan führte mich zur Einsicht, dass multinationale Unternehmen eher Teil der Lösung als Teil des Problems sind, wenn es um den verbesserten Zugang zu essentiellen Menschenrechten geht.»

Und er sagt gegenüber «Watson» weiter, «dass im Südsudan die Verschlechterung der Menschenrechtssituation wenig bis gar nichts mit der Präsenz von «ausbeuterischen» Konzernen zu tun hat. Diese verlassen nämlich momentan den Südsudan, und mit ihnen auch die kleine gebildete Mittelschicht, die sich eigentlich am wirtschaftlichen Wiederaufbau des Landes beteiligen wollte.»

Gewissen und Erkenntnis

Verantwortung übernehmen für Menschenrechte und Umwelt ist ein globales Gebot. Wer die Initiative ablehnt, ist nicht gegen diese Logik und muss auch kein schlechtes Gewissen haben. Denn die Initiative verwendet fragliche Instrumente: Sie schafft ein neues Haftungsrecht, das mehr Fragen auslöst, als es zu beantworten vermag.

Die Initiative erweckt sodann den falschen Eindruck, es seien nur grosse Konzerne betroffen, dabei wird jedes Unternehmen verpflichtet. Das kann ein Zuger Confiseur sein, der für seine Kirschstängeli auf Rohstoffe wie die Kakaobohne angewiesen ist. Oder ein Zuger Velohändler, dessen importierte Veloreifen aus Kautschuk hergestellt werden.

Diese Zuger Unternehmen müssten prüfen, inwieweit eine ausländische Lieferantin vor Ort Menschenrechte und Umweltstandards einhält. Das führt genau zu dem, was der südsudanesische Experte gesagt hat: Das entsprechende Exportland und mit ihm die lokalen Kleinunternehmen werden geschwächt.

Soll Standortförderung nur für wohlhabende Länder gelten? Man darf, ja man muss mit gutem Gewissen auch Entwicklungsländer in deren Perspektiven und Stärkung des dortigen Rechtsstaats unterstützen und ihnen eine eigene Standortpolitik ermöglichen.

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Dieser „Swiss Finish“ schadet der gesamten Wirtschaft – auch die KMU geraten in den bürokratischen und erpresserischen Sog der Initiative.

Hans Wicki

Ständerat, Präsident Bauenschweiz

Die UVI ist ein direkter Angriff auf unsere Entwicklungshilfe. Sie verhindert die Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen der ärmsten Länder dieser Welt.

Elisabeth Schneider-Schneiter

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Die Initiative macht mit einer Beweislastumkehr unsere Schweizer Unternehmen erpressbar, weil allein schon die medial inszenierte Klage unseren Unternehmen Schaden zufügen dürfte.

Barbara Steinemann

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Betroffen sein kann jedes Unternehmen, auch ein kleines, denn auch dieses braucht Vorprodukte, die nicht in der Schweiz produziert werden.

Regine Sauter

Nationalrätin

Konzern-Verantwortungs-Initiative – Ein verführerischer Titel

Der Initiativtext fordert, dass in der Schweiz niedergelassene und im Ausland tätige Unternehmen (nicht nur Konzerne!) verpflichtet werden sollen, die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Menschenrechte und die Umwelt mit einer „angemessenen Sorgfalt“ zu prüfen. Sie sollten geeignete Massnahmen ergreifen, um Verletzungen der international anerkannten Menschenrechte und der internationalen Umweltstandards zu verhindern, bestehende Verletzungen zu beenden und über die ergriffenen Massnahmen Rechenschaft ablegen. Diese Verpflichtungen würden „für kontrollierte Unternehmen sowie für sämtliche Geschäftsbeziehungen“ gelten, und Unternehmen, die dieser Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, würden strafrechtlich für den verursachten Schaden haftbar gemacht. Gemäss Text der Initiative, soll die Ausführungsgesetzgebung die besondere Situation von KMU berücksichtigen, die „in geringerem Masse“ Risiken verursachen. Wie genau die „besondere Situation“ von KMUs berücksichtigt werden soll, ist nicht beschrieben. Wir müssen deswegen davon ausgehen, dass Schweizer Unternehmen, weniger investieren und sich vorsichtshalber aus Ländern zurückziehen, in denen die Risiken zu hoch scheinen. Die Initiative hätte somit schädliche Auswirkungen in Entwicklungsländern und wäre kontraproduktiv.

Mit den Forderungen geht die Initiative weit über die in der Europäischen Union und anderen westlichen Ländern geltende Gesetzgebung hinaus.


Die Initiative verlangt, dass bestimmte Praktiken, die im Ausland in einem mangelhaften Rechtssystem stattgefunden haben und unserer Ansicht nach gegen die Menschenrechte und das Umweltrecht verstossen, vor Schweizer Gerichte gebracht werden. Schweizer Richter müssten demnach in fremden Ländern mit ungewohnten Sprachen ermitteln und schlüssige Beweise sammeln. Die Gerichte und Unternehmen werden dadurch mit langwierigen Prozessen konfrontiert, die nur unter grossem Aufwand durchgeführt werden können.
Ein weiteres zentrales Argument ist die Umkehr der Beweislast. Die Initianten stellen Unternehmen gewissermassen unter Generalverdacht, Menschenrechte und Umweltschutz zu verletzen, solange diese nicht ihre Unschuld beweisen können. Damit drohen den Firmen erpresserische Klagen ohne Ende.


Viele Schweizer Unternehmen – und nicht nur die grossen multinationalen Konzerne – hätten mit den gleichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Sie müssten ihre Geschäftsbeziehungen im Ausland, einschliesslich ihrer Lieferanten und Subunternehmer oder sogar deren Subunternehmer, systematisch überwachen, um Praktiken aufzudecken, die nicht notwendigerweise durch die örtliche Gesetzgebung verboten sind, die aber potenziell gegen internationale Normen verstossen.

Gerne erinnere ich daran, dass das Parlament einen Gegenentwurf ausgearbeitet hat, der sicherlich bescheidener, aber dafür realistischer und zielgerichteter ist. Dieser verpflichtet die grossen multinationalen Konzerne zu mehr Transparenz in ihren Aktivitäten und erlegt ihnen eine grössere Sorgfaltspflicht in Bezug auf Kinderarbeit und Konfliktmineralien auf (Handel mit Mineralien, die zur Finanzierung bewaffneter Gruppen in politisch instabilen Regionen verwendet werden). Er steht in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung in anderen westlichen Ländern. Dieser Gegenvorschlag kann sofort in Kraft treten, wenn die Initiative abgelehnt wird.

Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen ein Nein in die Urne zu legen.

Peter Hegglin, Ständerat

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Dieser „Swiss Finish“ schadet der gesamten Wirtschaft – auch die KMU geraten in den bürokratischen und erpresserischen Sog der Initiative.

Hans Wicki

Ständerat, Präsident Bauenschweiz

Die UVI ist ein direkter Angriff auf unsere Entwicklungshilfe. Sie verhindert die Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen der ärmsten Länder dieser Welt.

Elisabeth Schneider-Schneiter

Nationalrätin

Die Initiative macht mit einer Beweislastumkehr unsere Schweizer Unternehmen erpressbar, weil allein schon die medial inszenierte Klage unseren Unternehmen Schaden zufügen dürfte.

Barbara Steinemann

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Betroffen sein kann jedes Unternehmen, auch ein kleines, denn auch dieses braucht Vorprodukte, die nicht in der Schweiz produziert werden.

Regine Sauter

Nationalrätin

UVI schadet Schweiz und Entwicklungsländern

Damian Müller, Ständerat Luzern FDP in seinem persönlichen Blog

Als passionierter Aussenpolitiker im Ständerat sehe ich der bevorstehenden Abstimmung zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI) am 29. November mit Spannung entgegen. Obwohl die Initiative mit dem Schutz von Menschenrechten und Umwelt ein berechtigtes Anliegen aufgreift, ist sie gleich in mehrfacher Hinsicht eine gefährliche Fehlkonstruktion: Sie benachteiligt alle Schweizer Unternehmen – auch die KMU – gegenüber dem Ausland, greift massiv in die Souveränität anderer Staaten ein und bedroht Investitionen und Arbeitsplätze in Entwicklungs- und Schwellenländern. Das möchte ich verhindern.

Weltweit einmaliger Haftungsmechanismus nur für Schweizer Unternehmen

Natürlich sollen schwarze Schafe bestraft werden. Bereits heute haften jedoch Schweizer Unternehmen und ihre ausländischen Tochterfirmen für eigene Verfehlungen im Bereich Menschenrechte und Umwelt – und zwar dort, wo ein Schaden eintritt. Die Initiative will nun aber auf weltweit einzigartige Art und Weise die Haftung für Schweizer Firmen massiv ausbauen. Künftig sollen unsere Unternehmen – auch KMU, nicht nur internationale Grosskonzerne – schuldlos für Verfehlungen von wirtschaftlich abhängigen, aber eigenständigen Lieferanten und Dritten im Ausland haften. Den Entlastungsbeweis, dass sie „angemessene Sorgfalt“ angewendet haben, müssen unsere Firmen dann selbst erbringen. Dies kommt einer Vorverurteilung gleich. Bei einer Annahme der Initiative müsste also ein Schweizer Kaffeeröster künftig jede Plantage und jeden Kaffeebauern, der ihn beliefert, einzeln überprüfen. Das führt zu einem riesigen administrativen Überwachungs- und Kontrollaufwand, der gerade für ein KMU fast nicht zu bewältigen ist. Zudem öffnet der rechtliche Generalverdacht, dass eine Schweizer Firma schuld sei, Tür und Tor für erpresserische und rufschädigende Klagen von ausländischen Anwaltskanzleien, NGOs und unliebsamen Konkurrenten. Viele Firmen werden so dazu gezwungen, die Auflagen und somit die Haftungsrisiken an ihre Lieferanten weiterzugeben – dies wiederum zum Nachteil der KMU, die oft Lieferanten von grösseren Unternehmen sind.

Neutrale Schweiz macht sich als Weltpolizistin unglaubwürdig

Die Denkweise der Initianten, dass Schweizer Recht und Schweizer Gerichte denjenigen von anderen Ländern überlegen seien, ist befremdlich. Doch künftig sollen Schweizer Richterinnen und Richter auch dann zuständig sein, wenn im Ausland ein Schaden entsteht. Nach dem Geist der Initiative sind Gerichte im Ausland also weder würdig noch fähig, über lokale Vorkommnisse und Fälle zu urteilen. Das ist purer Rechtsimperialismus und macht die Schweiz auf einen Schlag zum Weltgerichtshof. Soll künftig etwa das Bezirksgericht Luzern über einen Schadenfall in Sambia entscheiden? Was würden wir sagen, wenn zum Beispiel Saudi-Arabien seine Rechtsvorstellungen durch saudische Unternehmen in der Schweiz durchsetzen wollte? Der Schweiz droht bei einem solchen Eingriff in die Souveränität anderer Staaten ein politischer Reputationsschaden. Daneben ist die Beweisführung durch Schweizer Gerichte im Ausland völlig unpraktikabel. Denken die Initianten allen Ernstes, die übergangenen ausländischen Behörden würden der Schweiz Rechtshilfe leisten? Und wer bezahlt, wenn Personen aus aller Welt kostenlos vor Schweizer Gerichten Schweizer Firmen einklagen könnten? Die Initiative ist extrem anmassend. Die herabwürdigende Behandlung anderer Staaten schadet dem Ansehen der Schweiz als glaubwürdige Partnerin auf Augenhöhe.

UVI als Bumerang für Entwicklungsländer

Schweizer Unternehmen tragen heute massgeblich zu einer nachhaltigen ökonomischen, sozialen und ökologischen Entwicklung auf der Welt bei. Sie gehören zu den wichtigsten Direktinvestoren in Entwicklungsländern und beschäftigten dort direkt 660‘000 Menschen – Zulieferer und nachgelagerte Arbeitsplätze noch nicht eingerechnet. Unsere Firmen werden im Ausland sehr geschätzt, weil sie vielen Menschen eine gute Perspektive bieten. Mit Hilfe von ausländischen Niederlassungen tragen sie unser System der Lehrlingsausbildung in die ganze Welt, engagieren sich in lokalen Frauenförderungsprogrammen und verhelfen zu einer besseren Infrastruktur sowie einer ressourcenschonenderen Produktion vor Ort. All dies stellt die UVI in Frage. Bei Annahme der Initiative könnten sich Schweizer Unternehmen genötigt sehen, sich aus fragilen Entwicklungsländern zurückzuziehen und sich von lokalen Produzenten und Bauern zu trennen, sofern diese ein potenzielles Haftungsrisiko darstellen. Besonders kontraproduktiv ist die Initiative für Mensch und Umwelt dann, wenn unsere Unternehmen in der Folge durch Firmen aus Ländern ersetzt werden, die viel tiefere Sozial- und Umweltstandards aufweisen.

Nein zu Hochrisikoexperimenten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Einmal mehr trifft eine Initiative, die auf vereinzelte schwarze Schafe abzielt, alle Unternehmen in der Schweiz. Noch viel schlimmer ist aber, dass sie selbst denjenigen schadet, die sie zu schützen vorgibt. Die Corona-Pandemie hat die Situation vieler Schweizer Firmen und unzähliger Menschen in Entwicklungsländern massiv verschlechtert. Die UVI ist aber der völlig falsche Weg, um ihnen helfen zu wollen und wirkt kontraproduktiv. Viel wirksamer dagegen ist der von Bundesrat und Parlament unterstützte, umsetzbare und international abgestimmte Gegenvorschlag. Er tritt bei einer Ablehnung der Initiative sofort in Kraft. Mit diesem Gegenvorschlag wäre die Schweiz international in den Top drei der am stärksten regulierten Länder im Bereich der Unternehmensverantwortung. Deswegen empfehle ich Ihnen, am 29. November NEIN zum Hochrisikoexperiment UVI zu stimmen und damit den Weg für den vernünftigen Gegenvorschlag des Parlaments zu ebnen.

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Die Initiative macht mit einer Beweislastumkehr unsere Schweizer Unternehmen erpressbar, weil allein schon die medial inszenierte Klage unseren Unternehmen Schaden zufügen dürfte.

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Nein zur schädlichen Unternehmens-Verantwortungs-Initiative

Diana Gutjahr, Thurgauer SVP-Nationalrätin zur schädlichen Initiative im Tagblatt vom 05.10.

Am 29. November stimmen wir über die sogenannte «Konzernverantwortungsinitative» ab. Sie betrifft alle Schweizer Unternehmen, das Wort Konzern fehlt im Initiativtext gänzlich. Konkret fordern linke NGO’s, dass Schweizer Unternehmen für die Verfehlungen von wichtigen, aber eigenständigen Lieferanten geradestehen müssen. Das schadet dem Werkplatz Schweiz und uns Steuerzahlerinnen massiv.

Ich bin der festen Überzeugung, dass jedes Unternehmen für seine eigene Geschäftstätigkeit Verantwortung übernehmen soll. Das ist heute schon so und unser Familienbetrieb nimmt dies sehr ernst. Dass ich nun aber neu für mögliche Fehler meiner wichtigen Geschäftspartner zur Kasse gebeten werden könnte, ist nicht akzeptabel! Im Falle einer Klage müsste ich nämlich beweisen, dass ich alles unternommen habe, um Verfehlungen meiner Lieferanten zu verhindern. Unser Betrieb hat aber viele verschiedene und unterschiedliche Zulieferer. Ich garantiere Ihnen: eine lückenlose Überwachung der gesamten Lieferkette ist völlig illusorisch. Aber nur so könnte ich eine allfällige Klage abweisen. Das würde mich zur Einstellung von teuren Juristinnen und Wirtschaftsprüfern zwingen. Geld, das ich lieber in meine Mitarbeiter und unseren Produktionsstandort Romanshorn investieren würde.

Als Schweizer Steuerzahlerin stört ich mich ausserdem, dass Vorfälle im Ausland von hiesigen Gerichten untersucht werden müssten. Es kann doch nicht sein, dass sich die Schweiz als Weltpolizist hervortun will! Unsere Gerichte sind schon heute überlastet und der zusätzliche Mehraufwand werden wir Steuerzahlerinnen berappen müssen. Die Geschichte hat uns zudem gelehrt: wenn Geld zu holen ist, sind US-Anwaltskanzleien nicht weit. Es droht eine richtiggehende Amerikanisierung unseres Rechtssystems, mit medial inszenierten Klagen, kostspieligen Vergleichen und Schadenersatzzahlungen.

Ich empfehle Ihnen dringend, die Initiative im Interesse der Schweizer Unternehmen und Steuerzahler abzulehnen.

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Elisabeth Schneider-Schneiter

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Die Initiative macht mit einer Beweislastumkehr unsere Schweizer Unternehmen erpressbar, weil allein schon die medial inszenierte Klage unseren Unternehmen Schaden zufügen dürfte.

Barbara Steinemann

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Betroffen sein kann jedes Unternehmen, auch ein kleines, denn auch dieses braucht Vorprodukte, die nicht in der Schweiz produziert werden.

Regine Sauter

Nationalrätin

„Die Unternehmen haften bereits heute“

Interview mit Bundesrätin Karin Keller-Sutter in der Aargauer Zeitung vom 7. Oktober 2020

Aargauer Zeitung: „Der Abstimmungskampf um die Konzernverantwortungsinitiative ist eine Millionenschlacht: Bundesrätin Karin Keller-Sutter hält die Vorlage für «radikal». Sie erklärt, warum der Gegenvorschlag zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt ausreiche.“

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Medienkonferenz mit Bundesrätin Keller-Sutter zur Volksinitiative „Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt“

Die Rollenverteilung im Abstimmungskampf ist klar: Hier die Guten, da die Bösen. Kann man denn guten Gewissens gegen diese Initiative sein?

Karin Keller-Sutter: Ja, das kann man. Der Bundesrat und das Parlament teilen die Ziele der Initiative, nämlich die Stärkung der Menschenrechte und des Umweltschutzes. Aber die Initiative ist zu radikal. Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag beschlossen, der die Anliegen aufnimmt, aber Schweizer Firmen nicht benachteiligt.

Die Plakatkampagne der Initianten stellt eine Glencore-Mine ins Zentrum – wenn der Konzern in Peru Kinder vergifte, solle er auch dafür geradestehen. Was können Sie da entgegenhalten?

In diesem Abstimmungskampf geht es um Emotionen. Deshalb ist es mir wichtig zu sagen: Der Bundesrat möchte die Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen, um Umwelt- und Menschenrechtsstandards durchzusetzen. Aber wir stimmen nicht über den Titel der Initiative oder eine Idee ab. Sondern über die rechtlichen Instrumente, die zur Anwendung kommen würden. Und da muss man einfach sagen: Die neue Haftungsbestimmung der Initiative ist weltweit einmalig.

Es entspricht dem gesunden Menschenverstand, dass Schweizer Konzerne auch für Fehlverhalten im Ausland haften.

Unternehmen haften bereits heute!
Aber sie haften für sich selbst und dort, wo sie den Schaden angerichtet haben. Gerade kürzlich gab es einen Fall in Sambia, wo ein Minenbetreiber wegen Luftverschmutzungen verurteilt worden ist. Mit der Initiative würde ein Unternehmen neu für rechtlich eigenständige Töchter, Filialen oder wirtschaftlich abhängige Firmen haften.
Das heisst zudem: Ein Regionalgericht in einem Kanton müsste nach Schweizer Recht eine Verfehlung in einem afrikanischen Land beurteilen. Das ist in zweierlei Hinsicht problematisch.

Bitte?

Einerseits ist die Beweiserhebung schwierig. Andererseits zwingen wir einem anderen Staat Schweizer Recht auf. Die Schweiz hat sich immer gewehrt, als die Amerikaner ihre Rechtsordnung hier durchsetzen wollten. Die Initiative will nun aber genau das: Dass Schweizer Recht von Schweizer Gerichten auf Sachverhalte in anderen Ländern angewendet wird. Das ist ein Eingriff in die Souveränität.

Moderner Rechtsimperialismus?

Ich formuliere es anders: Die neutrale Schweiz kommt plötzlich auf die Idee, dass ihre Rechtsordnung überlegen ist. Ich finde es anmassend, dass mit der Initiative die Schweiz ihr Recht auch international durchsetzen würde.

Die Schweiz hat sich dazu verpflichtet, Geschädigten den Zugang zu Schweizer Beschwerdemechanismen zu ermöglichen, wenn hier ansässige Unternehmen an Menschenrechtsverletzungen im Ausland beteiligt sind und Betroffene im Gaststaat keinen angemessenen Zugang zu wirksamer Abhilfe erhalten. Was macht die Schweiz zur Wiedergutmachung?

Wir haben mit dem «Kontaktpunkt» beim Staatssekretariat für Wirtschaft einen Konfliktlösungs- und Vermittlungsmechanismus. Das ist der Schweizer Weg: Dialog statt Klage.

Der «Kontaktpunkt» hat eine andere Funktion als eine Haftungsklage: Er ist zukunftsgerichtet, es gibt keine Entschädigungen. Bei der Initiative geht es um die Vergangenheit, um Wiedergutmachung.

Die Entschädigung gibt es schon heute. Gegen jedes Unternehmen kann man klagen, aber nach nationalem Recht. Und die Entschädigung wird nicht nach Schweizer Standard ausgerichtet.

Und wenn das Rechtssystem in einem Land Defizite hat: Sehen Sie dann keinerlei Verantwortung für den Schweizer Mutterkonzern oder gar den Bund?

Wenn es Defizite gibt in einem Rechtssystem, müssen sie vor Ort behoben werden. Kehren wir das Ganze doch einmal um: Es könnte auch jemand sagen, es gebe Defizite im Schweizer Rechtssystem und ein anderer Staat könnte in der Schweiz in verschiedenen Bereichen sein Recht durchsetzen.

Was bringt der Gegenvorschlag?

Der Gegenvorschlag nimmt Unternehmen in die Pflicht und schafft Transparenz. Nehmen Sie die Kinderarbeit: Ein Unternehmen muss über die gesamte Lieferkette hinweg dokumentieren, dass es die Sorgfaltspflichten einhält. Es muss belegen, dass es alle Vorkehrungen getroffen hat, dass keine Kinder zu Schaden kommen. Das ist nicht nichts.

Der Gegenvorschlag beschränkt die Sorgfaltspflichten auf Kinderarbeit und Konfliktmineralien. Weshalb?

Weil diese zwei Themen besonders heikel sind. Schweizer Unternehmen müssen eine Lieferkettenpolitik festlegen, sie müssen die Risiken ermitteln und Massnahmen ergreifen, um sie zu minimieren. Wir wollten, dass der Gegenvorschlag im Unterschied zur Initiative international abgestimmt ist. Es gibt eine EU-Richtlinie im Bereich der Konfliktmineralien. Die Kinderarbeit war mir persönlich ein besonderes Anliegen.

Was bringen Sorgfaltspflichten für Kinderarbeit bei einem Unternehmen, wo die Belastungen für die Umwelt ein grosses Problem sind?

Bei der Berichterstattung deckt der Gegenvorschlag auch den Bereich der Umwelt ab. Er geht hier noch weiter als die Initiative, weil wir auch die Korruption und Arbeitnehmerbelange drin haben. Der Geist des Gegenvorschlages ist der Schweizer Kompromiss: Wir wollen das machen, was andere änder auch tun. Der Gegenvorschlag ist international abgestimmt.

Gemäss dem Gegenvorschlag müssen Unternehmen die Berichterstattung ausbauen. Was bringt das – ausser neuer Hochglanzbroschüren?

Mehr Transparenz! Unternehmen stehen unter Beobachtung. Wer gegen die Berichterstattungspflicht verstösst, kassiert nicht nur eine Busse bis zu 100 000 Franken, er muss auch einen Reputationsschaden befürchten. Die Reputation ist das höchste Gut, das ein Unternehmen hat. Ein Beispiel: Ein Schweizer Schokoladenhändler wurde unlängst öffentlich dafür geächtet, weil der Besitzer sich mutmasslich negativ über Homosexuelle geäussert haben soll. Kunden blieben aus, Lieferanten kündigten Verträge, es gab negative Schlagzeilen.

Dank der Initiative könnten Geschädigte vor einem Schweizer Zivilgericht auf Schadenersatz klagen. Was haben Geschädigte vom Gegenvorschlag?

Opfer von Umweltverschmutzungen oder Menschenrechtsverletzungen können heute schon jederzeit vor Ort klagen, wenn sie geschädigt werden. Wie gesagt: Es ist nicht so, dass es keine Haftung gibt. Man muss sich aber fragen, was Menschen in den betroffenen Staaten davon haben, wenn die Initiative angenommen wird.

Nämlich?

Schweizer Unternehmen, die mit ihren Investitionen und Arbeitsplätzen in Entwicklungsländern einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen leisten, könnten sich aus Angst vor einer Rufschädigung zurückziehen. Man kann sich fragen, wer dann in die Lücke springt. Der Rohstoffabbau etwa ist gerade für chinesische Firmen sehr interessant, an Kreditvergaben oder Investitionen werden von diesen mitunter gar keine Bedingungen gestellt. Man sollte bedenken, dass Schweizer Unternehmen allein in Afrika über 60 000 Menschen beschäftigen.

Die Europäische Union denkt ihrerseits über neue Sorgfaltspflichten mit Sanktionen nach. Gerät die Schweiz nicht ohnehin ins Hintertreffen – wie einst beim Bankgeheimnis?

Dieser Vergleich hinkt etwas. Das Bankgeheimnis war ja eine Art Alleinstellungsmerkmal der Schweiz. Bei dieser Initiative bewegen wir uns jedoch im internationalen Rahmen und müssen darüber sprechen, ob wir Wettbewerbsnachteile für Schweizer Firmen in Kauf nehmen wollen. Der indirekte Gegenvorschlag setzt da an. Er forciert die internationale Zusammenarbeit, damit die Regeln aufeinander abgestimmt sind. Gibt es internationale Entwicklungen, steht es dem Gesetzgeber frei, diese aufzunehmen.

Der Schweiz stünde es aber auch frei, den Takt der internationalen Gesetzgebung zu bestimmen.

Was Sie als «den Takt bestimmen» bezeichnen, ist ein Nachteil für den Standort Schweiz. Im Initiativtext steht nichts von Konzernen, er betrifft grundsätzlich alle Unternehmen. Wir sprechen hier nicht nur über Konzerne, sondern auch über KMU. Gemäss einer Studie sind etwa 80 000 Unternehmen betroffen, wovon wiederum 80 Prozent weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen. Gleichzeitig bezahlen international tätige Unternehmen hierzulande fast die Hälfte der Unternehmenssteuern des Bundes. Umso wichtiger ist es, den Schweizer Weg zu wählen: International im Takt unterwegs zu sein – gemeinsam mit den anderen.

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Die Initiative macht mit einer Beweislastumkehr unsere Schweizer Unternehmen erpressbar, weil allein schon die medial inszenierte Klage unseren Unternehmen Schaden zufügen dürfte.

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Regine Sauter

Nationalrätin

Breit abgestützte Allianz lanciert Nein-Kampagne

Am 30.09. fand die Medienkonferenz der Nein-Allianz gegen die schädliche Unternehmens-Verantwortungs-Initiative statt. Nationalrätin Isabelle Chevalley (glp), Ständerat Marco Chiesa (Präsident SVP), Nationalrätin Petra Gössi (Präsidentin FDP.Die Liberalen) und Nationalrat Gerhard Pfister (Präsident CVP) lancierten vor versammelten Medien die Gegenkampagne.

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Die vollständige Medienkonferenz zum nachschauen

Die CVP hat einen Gegenvorschlag erarbeitet, der einen grossen Teil der Anliegen der Initiative aufgreift, aber im Gegensatz zur Initiative realisierbar ist und der Wirtschaft nicht schadet.

Gerhard Pfister (CVP) wirbt für realistische Lösungen ohne schädliche Nebeneffekte.

Die vollständige Rede kann hier nachgelesen werden:

Die Initiative trifft über einen gefährlichen Dominoeffekt alle KMU und setzt Arbeitsplätze aufs Spiel – und das mitten im Sturm der Coronakrise!

Petra Gössi (FDP) spricht sich gegen den gefährlichen Dominoeffekt der Initiative aus.

Die vollständige Rede kann hier nachgelesen werden:

Die Initiative macht die Schweiz zur Weltpolizei und verletzt die Souveränität anderer Länder. Und das auf Kosten der Schweizer Steuerzahler.

Die UVI verletzt gemäss Marco Chiesa (SVP) die Souveränität anderer Staaten.

Die vollständige Rede kann hier nachgelesen werden:

Die Initiative wirkt kontraproduktiv! Sie behindert die wirtschaftliche Entwicklung und führt zu einer Zunahme der Armut in Afrika. Das kann ich nicht zulassen!

Für Isabelle Chevalley (glp) löst die UVI keine Probleme im Bereich der Entwicklungshilfe, sondern schafft neue.

Die vollständige Rede kann hier nachgelesen werden:

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Testimonials

Dieser „Swiss Finish“ schadet der gesamten Wirtschaft – auch die KMU geraten in den bürokratischen und erpresserischen Sog der Initiative.

Hans Wicki

Ständerat, Präsident Bauenschweiz

Die UVI ist ein direkter Angriff auf unsere Entwicklungshilfe. Sie verhindert die Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen der ärmsten Länder dieser Welt.

Elisabeth Schneider-Schneiter

Nationalrätin

Die Initiative macht mit einer Beweislastumkehr unsere Schweizer Unternehmen erpressbar, weil allein schon die medial inszenierte Klage unseren Unternehmen Schaden zufügen dürfte.

Barbara Steinemann

Nationalrätin

Betroffen sein kann jedes Unternehmen, auch ein kleines, denn auch dieses braucht Vorprodukte, die nicht in der Schweiz produziert werden.

Regine Sauter

Nationalrätin

NEIN zu einer trügerischen Initiative, die dort schadet, wo sie helfen will

*es gilt das gesprochene Wort

Isabelle Chevalley, Nationalrätin grünliberale

Diese Initiative ist trügerisch, weil sie auf bestehende Probleme hinweist, aber die falschen Antworten liefert. Wenn Probleme wie Kinderarbeit durch eine Abstimmung in der Schweiz gelöst werden könnten, wäre ich die erste, die sich für diese Initiative einsetzen würde. Aber die Ursachen sind nicht so einfach zu identifizieren und die Lösungen noch weniger. Wir werden den armen Ländern nicht helfen, indem wir ein «Wirtschaftsembargo» gegen sie verhängen.

Warum sind Kinder auf dem Feld?

Nehmen wir Afrika als Beispiel: Wenn dort ein Kind auf einem Feld ist, liegt dies oft daran, dass es nicht zur Schule gehen kann. Warum? Unter anderem deshalb, weil es keine Geburtsurkunde besitzt, es keine Schule in der Nähe gibt, es keinen freien Platz in der Schule hat oder, weil seine Eltern seine Schulsachen und die Uniform gar nicht bezahlen können. Es ist auch gut möglich, dass sich Kinder während ihrer Ferien auf den Feldern aufhalten. Beide Eltern arbeiten dort und die Kinder können nicht allein zu Hause bleiben. Es gibt kein Tagesbetreuungssystem. Deshalb kommen die Kinder mit den Eltern aufs Feld und passen auf ihre kleinen Brüder und Schwestern auf oder beaufsichtigen Tiere, damit die Ernte nicht gefressen wird.  Ältere Kinder helfen den Eltern.


Ich möchte darauf hinweisen, dass das Fahren von Traktoren in der Schweiz ab 14 Jahren erlaubt ist, während es gemäss der Antwort des Bundesrates auf meine Frage 20.5579 «verboten ist, Jugendliche unter 15 Jahren zu beschäftigen». Für lange Zeit sammelten Kinder in den Herbstferien Kartoffeln oder machten die Weinlese. Auch Kinder, die auf einem Bauernhof in der Schweiz leben, verrichten landwirtschaftliche Arbeit. Wir sollten sorgfältig nachdenken, bevor wir armen Ländern Vorträge halten.

Unsere Unternehmen sind sich der Problematik bewusst und ergreifen Massnahmen. Sie bauen Schulen und kommen für Geburtsurkunden sowie Schulausrüstungen auf, aber die Problematik kann nicht in wenigen Monaten gelöst werden. Es dauert Jahre, zudem müssen dafür auch die betroffenen Länder massiv in den Zugang zur Bildung investieren. Diese Länder sind jedoch sehr arm und setzen ihre Prioritäten nicht nur im Bildungsbereich, sondern auch im Gesundheitswesen oder in der Infrastruktur.

Widersprüchliche Behauptungen einiger NGOs

In einem Bericht von Brot für alle und Fastenopfer mit dem Titel «Profit wichtiger als Menschenrechte? Gold aus Burkina Faso und die Verantwortung der Schweiz» wird auf Seite 16 eine Frau zitiert, die sagt «Ihr Mann sucht weiterhin Gold, manchmal hilft sie ihm. Auch die Kinder». Im Fazit und den Empfehlungen kommt der Bericht zum Schluss, dass industrielle Minenunternehmen die Goldschürfer vertrieben haben: «Auch ihre Einkommensmöglichkeiten haben sich seit der Umsiedlung massiv reduziert und die Möglichkeiten des Goldschürfens als (Zusatz-)Verdienst sind verloren gegangen, wodurch ihre Rechte auf Nahrung, Wasser und Arbeit verletzt wurde.» Es ist überraschend zu lesen, es sei inakzeptabel, dass eine Familie mitsamt Kindern, nicht mehr Goldschürfen kann. Denn ausgerechnet der Goldabbau schneidet in Sachen Kinderarbeit besonders schlecht ab. Kinder werden in kleine Löcher geschickt, in die Erwachsene nur schwer hineinkommen, und arbeiten dort unter inakzeptablen Bedingungen. Schlussendlich unterstützen diese beiden NGOs jedoch eine Fortführung der Kinderarbeit. Nun stellt sich die Frage, ob sie die Problematik verstanden haben…

«Wirtschaftsembargo» gegen arme Länder
Für den Gegenvorschlag des Nationalrats waren die Initianten bereit, ihre Initiative zurückzuziehen. Darin heisst es in Art. 716a bis Abs. 1: «Der Verwaltungsrat trifft Massnahmen, die sicherstellen sollen, dass die Gesellschaft die in ihren Tätigkeitsbereichen massgeblichen Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt auch im Ausland einhält». Der Begriff «sicherstellen» ist höchst problematisch: Nach den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, auf welchen die Initiative basiert, müssen Unternehmen Massnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu mindern. Sie müssen jedoch nicht «sicherstellen», dass sich beispielsweise keine Kinder auf den Feldern befinden, denn das ist einfach nicht möglich.

Infolgedessen werden einige Unternehmen das Risiko einer Rufschädigung nicht eingehen wollen und sich aus Ländern zurückziehen, die von NGOs systematisch unter Beschuss genommen werden. Dazu gehören beispielsweise Burkina Faso und die Elfenbeinküste. Dies wird diese Länder noch weiter verarmen lassen und sich kontraproduktiv auf die Menschen auswirken, denen wir zu helfen glauben…

Initiative ist nicht umsetzbar

Die Initianten führen gerne arme Länder in Afrika oder Südamerika als Beispiel an, sprechen aber nicht über China. Dennoch machen viele Schweizer Unternehmen Geschäfte mit China. Wie sollen unsere KMU sicherstellen, dass alle Unternehmen in der Lieferkette die Menschenrechte respektieren? Hat unsere Armee dafür gesorgt, dass die Menschenrechte eingehalten wurden, als sie 18 Millionen Masken von China gekauft hat? Wie werden wir in China ermitteln?

Diese Initiative soll nur unser Gewissen beruhigen, löst aber keine Probleme, sondern schafft neue. 

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Dieser „Swiss Finish“ schadet der gesamten Wirtschaft – auch die KMU geraten in den bürokratischen und erpresserischen Sog der Initiative.

Hans Wicki

Ständerat, Präsident Bauenschweiz

Die UVI ist ein direkter Angriff auf unsere Entwicklungshilfe. Sie verhindert die Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen der ärmsten Länder dieser Welt.

Elisabeth Schneider-Schneiter

Nationalrätin

Die Initiative macht mit einer Beweislastumkehr unsere Schweizer Unternehmen erpressbar, weil allein schon die medial inszenierte Klage unseren Unternehmen Schaden zufügen dürfte.

Barbara Steinemann

Nationalrätin

Betroffen sein kann jedes Unternehmen, auch ein kleines, denn auch dieses braucht Vorprodukte, die nicht in der Schweiz produziert werden.

Regine Sauter

Nationalrätin

Eine Initiative, die der Schweiz schadet und keine Probleme löst

* Es gilt das gesprochene Wort.

Marco Chiesa, Ständerat, Parteipräsident SVP Schweiz

Wie würden wir reagieren, wenn ein Land uns vorschreiben wollte, wie wir unsere eigenen Angelegenheiten zu regeln haben? Sie können sich ja denken, was der SVP-Präsident davon halten würde, aber ich bin sicher, dass sich auch starke Gegenstimmen aus der Bevölkerung und aus allen Parteien erheben würden.

Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative verfolgt genau dieses Ziel. Die Schweiz soll ihre Moral der ganzen Welt aufzwingen und die Rolle des Weltpolizisten einnehmen. Dies ist weder wünschenswert noch umsetzbar. Vor allem aber birgt die Initiative enorme Risiken für Schweizer Unternehmen. Das gefährdet unseren Wohlstand und kommt uns teuer zu stehen.

Die Schweiz kann stolz sein auf ihre international tätigen Unternehmen, ob klein, mittel oder gross. Nur wenige vergleichbare Länder haben derart viele. Die grosse Mehrheit wendet Schweizer Standards an, insbesondere in den Bereichen Unternehmensverantwortung, Menschenrechte und Umwelt. Sie sorgen für menschenwürdige Arbeitsbedingungen an Orten, an denen die Einhaltung von Grundregeln nicht selbstverständlich ist. All diese Unternehmen nimmt die Initiative ins Visier und macht sie zu Verdächtigen und Übeltätern.

Ich möchte klarstellen, dass es hier nicht darum geht, sich selbstverständlichen Verpflichtungen zu entziehen. Schweizer Unternehmen müssen bei ihren Aktivitäten im Ausland Menschenrechte und Grundregeln einhalten. Das ist auch nicht das Problem, sondern der von der Initiative vorgeschlagene Weg.

Was gibt der Schweiz das Recht, sich in die Angelegenheiten anderer einzumischen?

Warum sollten die betroffenen Länder akzeptieren, dass Schweizer Richter über Fälle entscheiden, welche sie betreffen? Dies ist eine nicht hinnehmbare Verletzung ihrer Souveränität, die wir selbst nicht akzeptieren würden. Es zeugt von Neokolonialismus, da impliziert wird, ihr Rechtssystem sei minderwertig. Um einen Fall in der Schweiz beurteilen zu können, muss dieser seriös untersucht werden. Wie sollen Schweizer Ermittler in Ländern mit Krieg oder schwachem Staat ihre Arbeit verrichten? Das wäre eine Anmassung, die der Schweiz nicht würdig wäre.

Schweizer Unternehmen werden zur Zielscheibe von erpresserischen Klagen

Die Initiative macht Schweizer Unternehmen für Handlungen ausländischer Firmen im Ausland haftbar. Darüber hinaus schwächt sie von Anfang an die Position von Unternehmen in Gerichtsprozessen. Ein wahres Geschenk an die ausländische Konkurrenz, welche solch extremen Gesetzen nicht unterworfen ist. NGOs und aggressive Anwälte, insbesondere amerikanische, warten nur auf die Gelegenheit, Klage einzureichen. Selbst bei unbegründeten Klagen wird der Ruf der betroffenen Schweizer Unternehmen immer noch massiv geschädigt. Das alles nimmt beträchtliche Mittel und Ressourcen in Anspruch, die Unternehmen besser in ihre Geschäftstätigkeiten investieren sollten, insbesondere in den betroffenen Ländern.

Einseitige Benachteiligung

Die Einführung einer weltweit einmalig strengen Regulierung führt dazu, dass Schweizer Unternehmen gegenüber ausländischen Unternehmen benachteiligt werden. Warum sollte eine in der Schweiz hergestellte Kaffeekapsel bedenklich sein, während die eines italienischen Herstellers, welche im selben Geschäft verkauft wird, kein Problem darstellt? Dieses Lehrbuchbeispiel zeigt auf, was passiert, wenn man Klassenbester werden will.

Absurde, teure und ineffiziente Kontrollpflichten

Ich sagte bereits, dass die Initiative international tätige Schweizer Unternehmen benachteiligt. Man braucht sich nur anzuschauen, was ihnen im Bereich der Sorgfaltspflicht abverlangt würde. Es ist normal, dass Unternehmen ihre Tochtergesellschaften kontrollieren müssen, dies reicht den Initianten aber nicht. Sie wollen die Pflicht zur Abschätzung und Verhinderung von möglichen Rechtsverletzungen auf alle Geschäftbeziehungen ausweiten. Ganz konkret werden Unternehmen die gesamte Lieferkette rückverfolgen müssen, um den Lieferanten des Lieferanten des Lieferanten des Lieferanten zu kontrollieren. Das ist besonders für KMU eine gewaltige Aufgabe und sehr schwierig umzusetzen. Im Falle von Haftungsklagen öffnen unvermeidbare Verfehlungen Tür und Tor für Kläger und ihre Anwälte.

Gefährdung der Schweizer KMU wird vertuscht

Den Initianten ist bewusst, dass ihr Anliegen sehr problematisch ist, deshalb versuchen sie die Gefahren zu vertuschen. Sie verbreiten überall die schöne Geschichte, KMU seien nicht betroffen. Doch die Realität sieht ganz anders aus. Viele von ihnen sind im Ausland tätig und sehr wohl betroffen. Mögliche Rücksichtsnahmen auf die KMU sind nur vage beschrieben und im Bereich der Haftung gibt es gar keine Ausnahmen. Zudem sind in der Schweiz tätige KMU auch betroffen, weil sie oft Zulieferer von international tätigen Unternehmen sind. Letztere werden verständlicherweise versuchen, die durch die Initiative geschaffenen Risiken zu minimieren, indem sie von den KMU verlangen, die Haftung für alle von ihnen gelieferten Produkte zu übernehmen. Für Zulieferer der Uhrenindustrie, die auch mit Gold arbeiten, ist dies beispielsweise bereits heute Realität. Unendlicher Papierkram und neue Risiken brauchen unsere KMU nun wirklich nicht.

Wenn auch das von der Initiative angesprochene Anliegen berechtigt ist, der vorgeschlagene Weg ist falsch. Eine Annahme der Initiative würde Schweizer Unternehmen schwer bestrafen, und zwar nur sie! Die Initianten stellen die Gegner der Initiative als herzlos und skrupellos dar. Es ist Zeit aufzuwachen. Die Initiative schadet unserem Land vielmehr, als dass es das Anliegen der Initianten befördert.

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Hans Wicki

Ständerat, Präsident Bauenschweiz

Die UVI ist ein direkter Angriff auf unsere Entwicklungshilfe. Sie verhindert die Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen der ärmsten Länder dieser Welt.

Elisabeth Schneider-Schneiter

Nationalrätin

Die Initiative macht mit einer Beweislastumkehr unsere Schweizer Unternehmen erpressbar, weil allein schon die medial inszenierte Klage unseren Unternehmen Schaden zufügen dürfte.

Barbara Steinemann

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Betroffen sein kann jedes Unternehmen, auch ein kleines, denn auch dieses braucht Vorprodukte, die nicht in der Schweiz produziert werden.

Regine Sauter

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Nein zur experimentellen Sonderregulierung, die Unternehmen und Werkplatz schadet

* Es gilt das gesprochene Wort.

Petra Gössi, Nationalrätin, Parteipräsidentin FDP Schweiz

Überrissene Forderungen der Initiative

Mein Vorredner, Herr Pfister, hat bereits detailliert aufgezeigt: Die Initiative verfolgt hehre Ziele. Die Instrumente, mit denen sie diese erreichen will, sind aber zu radikal und nicht zielführend. Leider sind bei Volksinitiativen nicht die Ziele entscheidend, sondern der Weg zum Ziel.

So steht es für uns alle ausser Frage, dass das Grundanliegen der Initiative berechtigt ist. Der die Respektierung von Menschenrechten und von Umweltstandards muss hohe Priorität haben. Das sehen auch unsere Schweizer Unternehmen so: Die überwiegende Mehrheit hält sich an die Gesetze, erfüllt darüber hinaus freiwillige Verpflichtungen oder engagiert sich im beispielsweise im UN Global Compact Network. Ich bin stolz darauf, wie Schweizer Unternehmen in aller Welt zu Entwicklung und weniger Armut beitragen.    

Dennoch fordern die Initianten die Einführung unverhältnismässiger Instrumente. Sie verlangen die international strengsten Haftungsbestimmungen für Unternehmen, die globale Standards der Menschenrechte und des Umweltschutzes nicht einhalten. Auch kennt kein anderes Land eine derart umfassende und aufwändige Sorgfaltsprüfung. Dabei ist nicht einmal klar, welche Umweltschutz-Standards überhaupt gemeint sind.

Lieferketten-Gesetz

Der Initiativ-Text besagt, dass jedes Unternehmen mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz verpflichtet werden soll, über das Ergebnis dieser Sorgfaltsprüfung Bericht zu erstatten. Verletzt ein Schweizer Unternehmen Menschenrechte oder Umweltstandards, soll es für den Schaden aufkommen. Nicht nur das. Es haftet auch, wenn dieser durch eine Tochtergesellschaft verursacht wird. Oder von einem Unternehmen, das es wirtschaftlich kontrolliert, ohne direkt am operativen Geschäft beteiligt zu sein. Mit anderen Worten: Kleine und grosse Unternehmen haften für Vergehen ihrer Zulieferer und damit für ihre gesamte Lieferkette.

Ein Beispiel: Müller ist ein kleiner, selbstständiger Familienproduzent vor Ort, der ausschliesslich an Meier liefert. Die Familie von Müller arbeitet hart und verlangt von den Mitarbeitenden ebenfalls Mitwirkung unter gefährlichen Arbeitsbedingungen. Meier hat Müller mehrmals ermahnt, dass sie die Arbeitsbedingungen verbessern sollen. Sie kann aber ausser der Drohung, die Ware von Müller nicht mehr zu beziehen, nichts machen. Der Konzern, an den Müller und Meier liefern, wird der Kauf von Müllers und Meiers Waren zu riskant und kauft die beiden Unternehmen kurzerhand auf.

Entsprechend dem Geist der Initiative wird damit die Kontrolle durch die Lieferantenkette hindurch ausgebaut. Aber zu einem hohen Preis: Kleine Familienunternehmen hören auf zu existieren.

Klagen aus dem Ausland

Das ist noch nicht alles. Im Normalfall wird eine Privatperson oder ein Unternehmen dem Rechtssystem des Landes angeklagt, in dem das Vergehen begangen wurde. Die Initiative verlangt nun, dass Unternehmen für Vergehen im Ausland künftig in der Schweiz verklagt werden können. Das würde bedeuten, dass die Schweiz ihr eigenes Recht über jenes anderer Länder stellt.

In der Konsequenz würde die Schweiz einen neuen Gerichtsstand für international begangene Vergehen schaffen und erpresserischen Klagen aus dem Ausland wir Tür und Tor für öffnen. Denn mit dieser neuen Regelung erhalten ausländische Firmen ein wunderbares Instrument, gezielt gegen Schweizer Unternehmen vorzugehen, um beispielsweise in einem Wettbewerbsverfahren zu gewinnen. Die Kosten für diese Klagen würden schlussendlich auf uns Schweizer Steuerzahler zurückfallen.

Betrifft kleine wie grosse Unternehmen

Im Gegensatz zur Behauptung der Initianten sind nicht nur international tätige Konzerne, sondern alle Schweizer Unternehmen betroffen. Denn gemäss Initiativtext haften auch die kleinen und mittelgrossen Unternehmen ohne Ausnahme für wichtige Lieferanten. Kann ein Unternehmen nicht nachweisen, dass es seine Geschäftspartner lückenlos überwacht hat, haftet es ohne eigenes Verschulden für das Vergehen des anderen, rechtlich selbständigen Unternehmens. So werden unsere Unternehmen zum Sündenbock! 

Gravierend ist der Dominoeffekt, den die Initiative auslöst: Eine Firma muss im Zweifelsfall vor Gericht beweisen, dass sie alle Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette lückenlos überwacht. Entsprechend wird sie sich absichern und eigene Überwachungspflichten und Haftungsrisiken über Verträge an seine Geschäftspartner weitergeben. Gewerbe und Industrie droht damit ein juristisches Schwarzer-Peter-Spiel.

Die Folgen der UVI sind unendlicher Papierkram, mehr Überwachung, wachsendes gegenseitiges Misstrauen und hohe Rechts- und Versicherungskosten. Vor allem die geforderten Überwachungs- und Kontrollpflichten der gesamten Lieferkette bis zum Rohstoff jedes Einzelteils ist enorm aufwändig und kosten sehr viel Geld. Das führt zu deutlich mehr Aufwand und ist für ein KMU kaum umsetzbar und sie im internationalen Wettbewerb schwächen. Schafft es ein KMU trotzdem, die Bestimmungen im Betrieb einzuführen, führt das zu zusätzlichen Arbeitsstunden und Absicherungen und zu höheren Preisen. Das würde unseren spezialisierten, exportorientierten Exportunternehmen definitiv das Genick brechen.

Umgekehrt werden gewisse Produkte in der Schweiz nicht mehr erhältlich sein, weil die Risiken durch den Import zu hoch sind.

Kein Hochrisikoexperiment in Zeiten von Corona

Schliesslich gilt es zu erwähnen, dass betroffene Unternehmen die neuen Bestimmungen umgehen können. Stimmt für sie der Aufwand nicht mehr mit dem Ertrag überein, werden Firmen ihre Geschäftstätigkeit ins Ausland verlagern. Vor allem Hauptverwaltungen von Konzernen sind sehr mobil und werden es sich nicht dreimal überlegen, ihren Standort in der Schweiz zu verlassen. Diese Abwanderung würde für die Schweiz den Verlust von Arbeitsplätzen und den Wegfall einträglicher Steuereinnahmen bedeuten.

Lassen Sie mich die Auswirkungen der UVI kurz, in zwei Sätzen zusammenzufassen: Dieser internationale Alleingang schadet unserem Land erheblich. In Corona-bedingten, wirtschaftlich schwierigen Zeiten können wir uns solche Hochrisikoexperimente nicht leisten.

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Hans Wicki

Ständerat, Präsident Bauenschweiz

Die UVI ist ein direkter Angriff auf unsere Entwicklungshilfe. Sie verhindert die Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen der ärmsten Länder dieser Welt.

Elisabeth Schneider-Schneiter

Nationalrätin

Die Initiative macht mit einer Beweislastumkehr unsere Schweizer Unternehmen erpressbar, weil allein schon die medial inszenierte Klage unseren Unternehmen Schaden zufügen dürfte.

Barbara Steinemann

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Betroffen sein kann jedes Unternehmen, auch ein kleines, denn auch dieses braucht Vorprodukte, die nicht in der Schweiz produziert werden.

Regine Sauter

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