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Richtiges Ziel, falscher Weg
Bundesrat, National- und Ständerat sowie alle grossen Wirtschaftsverbände teilen das Grundanliegen der Initiative, lehnen aber die extreme Volksinitiative ab. Sie schiesst weit über das Ziel hinaus, schadet dem Standort und wirkt kontraproduktiv. Das Parlament hat darum eine bessere Alternative erarbeitet. Dieser Gegenvorschlag folgt der internationalen Entwicklung und schafft mehr Verbindlichkeit für die Unternehmen. Im Gegensatz zur Initiative, führt er aber zu keiner schädlichen Schweizer Sonderregelung. Wird die Initiative abgelehnt, tritt er automatisch in Kraft.
Behindert Entwicklung und Fortschritt
Heute tragen Schweizer Unternehmen beispielsweise unsere Lehrlingsausbildung in die ganze Welt. Dieses Engagement steht auf dem Spiel. Denn durch die neuen, unberechenbaren Haftungsrisiken sind Schweizer Unternehmen gezwungen, sich aus Entwicklungsländern zurückzuziehen und sich auch von lokalen Produzenten (Bauern, Gewerbe) zu trennen, da diese die hohen schweizerischen Standards kaum je erreichen. Menschenrechte und Umweltschutz leiden besonders, wenn Firmen aus China, Russland, den USA oder den Golfstaaten dort in die Lücke springen, die Schweizer Unternehmen hinterlassen.
Kein Schweizer Alleingang
Die Initiative will unser Rechtssystem auf den Kopf stellen und eine rechtsstaatlich fragwürdige Beweislastumkehr einführen, wie sie kein anderes Land kennt. Mit dieser Systemänderung sind Schweizer Unternehmen zusätzlich auch verantwortlich für das Handeln von rechtlich eigenständigen Lieferanten. Sie haften
– sogar ohne eigenes Verschulden – für «wirtschaftlich kontrollierte» Lieferanten, sofern sie nicht beweisen können, dass sie ihre Lieferanten lückenlos überwachen.
Keine Experimente mit Schweizer Unternehmen
Die Sonderregulierung stellt die Schweiz ins Abseits. Schweizer Unternehmen sind doppelt betroffen: Einerseits werden sie im internationalen Wettbewerb benachteiligt und tragen ständig das Risiko erpresserischer Klagen. Andererseits schafft das Lieferkettengesetz neue bürokratische Auflagen und zwingt zur Überwachung von Kunden und Zulieferern.
Kein Weltpolizist, keine Amerikanisierung
Die Initiative hebelt internationale Rechtsgrundsätze aus und schafft einen Vorrang von Schweizer Recht und Schweizer Gerichten. Sie fusst auf einer rechthaberischen Haltung und missachtet ausländische Gesetze, Gerichte und Behörden souveräner Staaten. Die Schweiz würde zum Weltpolizist.
Leere Versprechen
Die Initiative baut auf illusorischen Vorstellungen und weckt falsche Erwartungen. So sind die globalen Lieferketten mit tausenden Zulieferfirmen hochkomplex und liegen meist ausserhalb des Einflussbereichs der Auftraggeber. Eine lückenlose Überwachung der Lieferkette ist in der Praxis unmöglich. Genauso unerfüllbar sind die Erwartungen an internationale Rechtshilfe und die Beweisaufnahmen im Ausland.
Zerstört / gefährdet sinnvolle Kooperation mit NGOs
Die Initiative führt in eine Sackgasse, da sie komplexe kulturelle und wirtschaftliche Fragen in Entwicklungsländern auf rein formalistische und juristische Fragen reduziert. Diese einseitige Verrechtlichung erschwert eine partnerschaftliche Kooperation von Unternehmen, Staaten und NGOs, die präventiv wirkt und nach Lösungen sucht. Denn drohen Klagen, so enden Transparenz und Dialog, weil das gegenseitige Misstrauen wächst.