24.11.2020
Sollen Schweizer Bezirksgerichte Vorfälle auf der ganzen Welt beurteilen?
Ist es richtig, anderen Kulturen unser Rechtssystem aufzuzwingen? Schweizer Gesetze sind gut für uns, andere Gesellschaften haben aber ihre eigenen Traditionen und Normen. Aus diesem Grund haben sich Staaten auf ein einleuchtendes Prinzip geeinigt: Jedes Land soll die Vorfälle auf seinem Staatsgebiet selbst beurteilen – nach eigenen Gesetzen und durch eigene Richter. Auch wir wollen nicht, dass unser Lehrlingswesen verboten wird, nur weil andere dies als Kinderarbeit abtun. Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI) fordert aber explizit, dass Schweizer Richter über Vorfälle auf fremdem Staatsgebiet nach Schweizer Recht urteilen.
Ausländische Klageanwälte in der Schweiz
Die Initianten haben insbesondere die Geschäftstätigkeit von Schweizer Unternehmen in Entwicklungsländern im Fokus. Sie wollen, dass beispielsweise eine Peruanerin in der Schweiz klagen kann. Nur: Vielfach können sich mögliche Klägerinnen gar kein Flugticket in die Schweiz leisten, geschweige denn eine Anwältin. Sie wären also auf «Unterstützung» angewiesen. NGO’s dürften einspringen, um medienwirksame Prozesse in der Schweiz anzustreben. Weil die UVI nicht auf Strafen setzt, sondern auf Schadenersatzzahlungen, werden zudem spezialisierte Anwälte gegen eine Erfolgsbeteiligung willig «helfen» – wie man es heute aus den USA kennt. Die Schweiz würde zum Eldorado für skrupellose Anwälte.
Auf Kosten der Steuerzahlenden
Geklagt werden muss dann am Hauptsitz des Schweizer Unternehmens, was zur absurden Situation führt, dass etwa das Bezirksgericht Meilen einen Vorfall in Peru beurteilen muss. Das Gericht würde gezwungen, Untersuchungen vor Ort anzustellen. Diesen Mehraufwand werden Schweizer Steuerzahlende berappen müssen. Zudem: Für Beweiserhebungen auf fremdem Staatsgebiet müssten unsere Justizbehörden bei den peruanischen Kollegen vorstellig werden und ihnen zu verstehen geben, dass das peruanische Rechtssystem ungenügend ist und die Schweiz den Fall übernimmt. Leicht auszudenken, wie unkooperativ sich ausländische Behörden zeigen werden. Diplomatische Spannungen sind vorprogrammiert, der Ruf der Schweiz würde nachhaltig geschädigt.
Die Schweiz ist kein Weltpolizist
Wir werden auf der ganzen Welt geschätzt für unsere guten Dienste, unser offenes Ohr und unsere Dialogbereitschaft, nicht für den Export unseres Rechtssystems. Ganz wenige Staaten dieser Welt spielen sich als Weltpolizisten auf. Die Schweiz tut gut daran, dies nicht zu tun. Stimmen Sie am 29. November deshalb NEIN gegen die Amerikanisierung unseres Rechtssystems. Wir sind weder Weltpolizist, noch Weltgerichtshof.