* Es gilt das gesprochene Wort.

Petra Gössi, Nationalrätin, Parteipräsidentin FDP Schweiz

Überrissene Forderungen der Initiative

Mein Vorredner, Herr Pfister, hat bereits detailliert aufgezeigt: Die Initiative verfolgt hehre Ziele. Die Instrumente, mit denen sie diese erreichen will, sind aber zu radikal und nicht zielführend. Leider sind bei Volksinitiativen nicht die Ziele entscheidend, sondern der Weg zum Ziel.

So steht es für uns alle ausser Frage, dass das Grundanliegen der Initiative berechtigt ist. Der die Respektierung von Menschenrechten und von Umweltstandards muss hohe Priorität haben. Das sehen auch unsere Schweizer Unternehmen so: Die überwiegende Mehrheit hält sich an die Gesetze, erfüllt darüber hinaus freiwillige Verpflichtungen oder engagiert sich im beispielsweise im UN Global Compact Network. Ich bin stolz darauf, wie Schweizer Unternehmen in aller Welt zu Entwicklung und weniger Armut beitragen.    

Dennoch fordern die Initianten die Einführung unverhältnismässiger Instrumente. Sie verlangen die international strengsten Haftungsbestimmungen für Unternehmen, die globale Standards der Menschenrechte und des Umweltschutzes nicht einhalten. Auch kennt kein anderes Land eine derart umfassende und aufwändige Sorgfaltsprüfung. Dabei ist nicht einmal klar, welche Umweltschutz-Standards überhaupt gemeint sind.

Lieferketten-Gesetz

Der Initiativ-Text besagt, dass jedes Unternehmen mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz verpflichtet werden soll, über das Ergebnis dieser Sorgfaltsprüfung Bericht zu erstatten. Verletzt ein Schweizer Unternehmen Menschenrechte oder Umweltstandards, soll es für den Schaden aufkommen. Nicht nur das. Es haftet auch, wenn dieser durch eine Tochtergesellschaft verursacht wird. Oder von einem Unternehmen, das es wirtschaftlich kontrolliert, ohne direkt am operativen Geschäft beteiligt zu sein. Mit anderen Worten: Kleine und grosse Unternehmen haften für Vergehen ihrer Zulieferer und damit für ihre gesamte Lieferkette.

Ein Beispiel: Müller ist ein kleiner, selbstständiger Familienproduzent vor Ort, der ausschliesslich an Meier liefert. Die Familie von Müller arbeitet hart und verlangt von den Mitarbeitenden ebenfalls Mitwirkung unter gefährlichen Arbeitsbedingungen. Meier hat Müller mehrmals ermahnt, dass sie die Arbeitsbedingungen verbessern sollen. Sie kann aber ausser der Drohung, die Ware von Müller nicht mehr zu beziehen, nichts machen. Der Konzern, an den Müller und Meier liefern, wird der Kauf von Müllers und Meiers Waren zu riskant und kauft die beiden Unternehmen kurzerhand auf.

Entsprechend dem Geist der Initiative wird damit die Kontrolle durch die Lieferantenkette hindurch ausgebaut. Aber zu einem hohen Preis: Kleine Familienunternehmen hören auf zu existieren.

Klagen aus dem Ausland

Das ist noch nicht alles. Im Normalfall wird eine Privatperson oder ein Unternehmen dem Rechtssystem des Landes angeklagt, in dem das Vergehen begangen wurde. Die Initiative verlangt nun, dass Unternehmen für Vergehen im Ausland künftig in der Schweiz verklagt werden können. Das würde bedeuten, dass die Schweiz ihr eigenes Recht über jenes anderer Länder stellt.

In der Konsequenz würde die Schweiz einen neuen Gerichtsstand für international begangene Vergehen schaffen und erpresserischen Klagen aus dem Ausland wir Tür und Tor für öffnen. Denn mit dieser neuen Regelung erhalten ausländische Firmen ein wunderbares Instrument, gezielt gegen Schweizer Unternehmen vorzugehen, um beispielsweise in einem Wettbewerbsverfahren zu gewinnen. Die Kosten für diese Klagen würden schlussendlich auf uns Schweizer Steuerzahler zurückfallen.

Betrifft kleine wie grosse Unternehmen

Im Gegensatz zur Behauptung der Initianten sind nicht nur international tätige Konzerne, sondern alle Schweizer Unternehmen betroffen. Denn gemäss Initiativtext haften auch die kleinen und mittelgrossen Unternehmen ohne Ausnahme für wichtige Lieferanten. Kann ein Unternehmen nicht nachweisen, dass es seine Geschäftspartner lückenlos überwacht hat, haftet es ohne eigenes Verschulden für das Vergehen des anderen, rechtlich selbständigen Unternehmens. So werden unsere Unternehmen zum Sündenbock! 

Gravierend ist der Dominoeffekt, den die Initiative auslöst: Eine Firma muss im Zweifelsfall vor Gericht beweisen, dass sie alle Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette lückenlos überwacht. Entsprechend wird sie sich absichern und eigene Überwachungspflichten und Haftungsrisiken über Verträge an seine Geschäftspartner weitergeben. Gewerbe und Industrie droht damit ein juristisches Schwarzer-Peter-Spiel.

Die Folgen der UVI sind unendlicher Papierkram, mehr Überwachung, wachsendes gegenseitiges Misstrauen und hohe Rechts- und Versicherungskosten. Vor allem die geforderten Überwachungs- und Kontrollpflichten der gesamten Lieferkette bis zum Rohstoff jedes Einzelteils ist enorm aufwändig und kosten sehr viel Geld. Das führt zu deutlich mehr Aufwand und ist für ein KMU kaum umsetzbar und sie im internationalen Wettbewerb schwächen. Schafft es ein KMU trotzdem, die Bestimmungen im Betrieb einzuführen, führt das zu zusätzlichen Arbeitsstunden und Absicherungen und zu höheren Preisen. Das würde unseren spezialisierten, exportorientierten Exportunternehmen definitiv das Genick brechen.

Umgekehrt werden gewisse Produkte in der Schweiz nicht mehr erhältlich sein, weil die Risiken durch den Import zu hoch sind.

Kein Hochrisikoexperiment in Zeiten von Corona

Schliesslich gilt es zu erwähnen, dass betroffene Unternehmen die neuen Bestimmungen umgehen können. Stimmt für sie der Aufwand nicht mehr mit dem Ertrag überein, werden Firmen ihre Geschäftstätigkeit ins Ausland verlagern. Vor allem Hauptverwaltungen von Konzernen sind sehr mobil und werden es sich nicht dreimal überlegen, ihren Standort in der Schweiz zu verlassen. Diese Abwanderung würde für die Schweiz den Verlust von Arbeitsplätzen und den Wegfall einträglicher Steuereinnahmen bedeuten.

Lassen Sie mich die Auswirkungen der UVI kurz, in zwei Sätzen zusammenzufassen: Dieser internationale Alleingang schadet unserem Land erheblich. In Corona-bedingten, wirtschaftlich schwierigen Zeiten können wir uns solche Hochrisikoexperimente nicht leisten.

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