Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI) will alle Unternehmen mit Sitz in der Schweiz verpflichten den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in all ihre Geschäftsabläufe einzubauen. Dazu zählen auch alle Auslandsaktivitäten. Weiter müssen die Firmen ihre ganze Lieferkette überwachen und die Einhaltung aller Bestimmungen kontrollieren – bis zum letzten Zulieferer. In einer globalisierten Welt mit tausenden von Zulieferern eine enorme und praktisch unlösbare Aufgabe.

Zentrales Element der Initiative ist eine weltweit beispiellose Verschärfung der Haftungsbestimmungen. Unser Haftungsrecht wird auf den Kopf gestellt und internationale Abkommen ausgehebelt. Neu sollen Schweizer Unternehmen in gewissen Fällen auch für Missstände bestraft werden, die in ihrer Lieferkette durch unabhängige Zulieferfirmen verursacht wurden. Aus dieser Haftung ohne eigenes Verschulden können sich Schweizer Unternehmen nur befreien, wenn sie jederzeit lückenlos aufzeigen, dass sie alle nötigen Sorgfaltspflichten eingehalten haben. Kein anderes Land kennt eine ähnliche Regulierung. Die Schweiz würde sich mit einer solchen Sonderregelung isolieren und ihrer Wettbewerbsfähigkeit einen enormen Schaden zufügen. Die Schweiz kennt selbstverständlich heute schon eine umfassende Haftung für eigenes Verschulden in der eigenen Firma und teilweise auch für Tochterfirmen. Die Unternehmen bewegen sich also keinesfalls im rechtsfreien Raum. Schweizer Unternehmen sind weltweit sogar vorbildlich, wenn es um den Schutz von Mensch und Umwelt geht. Sagen wir also klar NEIN zu diesem tückischen Experiment.

Dies könnte Sie auch interessieren:

24.11.2020

Die besten Labels schaffen nicht, was von Schweizer Firmen verlangt wird

20.11.2020

Standortförderung muss auch in Entwicklungsländern möglich sein.