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Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI) betrifft nicht nur Grossunternehmen, sondern schädigt direkt und indirekt auch kleine
und mittlere Unternehmen (KMU). Dies zeigt das folgende fiktive Beispiel.
Die UVI fordert den Schutz von
Menschenrechten und Umwelt durch:3 ständige, weltweite Sorgfaltsprüfungen der gesamten
Lieferkette.3 einzigartige Haftung für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz
- Haftung ohne Ausnahmen:
Von der entscheidenden, neuen Haftungsbestimmung sind die KMU gleich wie Grossunternehmen vollumfänglich erfasst. Ganz erheblich trifft die KMU dabei auch die Beweislastumkehr: Mit der Initiative müssen sie im Prozess vor Gericht faktisch ihre Unschuld beweisen. - Weitergabe des zivilrechtlichen Haftungsrisikos:
Mit sogenannten «Back-to-Back-Verträgen» werden den KMU nicht nur die Sorgfaltsprüfungspflichten weitergegeben, sondern auch Haftungsrisiken. Damit kann die Haftung inklusive Beweislastumkehr vertraglich an die Lieferanten weitergereicht werden. - Sorgfaltspflichtprüfung:
Vorgesehene Erleichterung ist in der Praxis wirkungslos
Der Initiativtext verpflichtet den Gesetzgeber zwar, bei der Regelung der Sorgfaltsprüfungspflicht Rücksicht auf die Bedürfnisse der KMU zu nehmen. Dies ist in der Praxis aber toter Buchstabe. Die Sorgfaltspflichten sind unklar formuliert und weit gefasst. KMU können es sich kaum leisten, einen weniger strengen Prüfstandard als grosse Unternehmen anzuwenden und kennen keine betriebsinterne Stelle zur Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien (Compliance).