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Die Betroffenheit der KMU

Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI) betrifft nicht nur Grossunternehmen, sondern schädigt direkt und indirekt auch kleine
und mittlere Unternehmen (KMU). Dies zeigt das folgende fiktive Beispiel.

Die UVI fordert den Schutz von
Menschenrechten und Umwelt durch:

3 ständige, weltweite Sorgfaltsprüfungen der gesamten
Lieferkette.

3 einzigartige Haftung für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz

  1. Haftung ohne Ausnahmen:
    Von der entscheidenden, neuen Haftungsbestimmung sind die KMU gleich wie Grossunternehmen vollumfänglich erfasst. Ganz erheblich trifft die KMU dabei auch die Beweislastumkehr: Mit der Initiative müssen sie im Prozess vor Gericht faktisch ihre Unschuld beweisen.
  2. Weitergabe des zivilrechtlichen Haftungsrisikos:
    Mit sogenannten «Back-to-Back-Verträgen» werden den KMU nicht nur die Sorgfaltsprüfungspflichten weitergegeben, sondern auch Haftungsrisiken. Damit kann die Haftung inklusive Beweislastumkehr vertraglich an die Lieferanten weitergereicht werden.
  3. Sorgfaltspflichtprüfung:
    Vorgesehene Erleichterung ist in der Praxis wirkungslos
    Der Initiativtext verpflichtet den Gesetzgeber zwar, bei der Regelung der Sorgfaltsprüfungspflicht Rücksicht auf die Bedürfnisse der KMU zu nehmen. Dies ist in der Praxis aber toter Buchstabe. Die Sorgfaltspflichten sind unklar formuliert und weit gefasst. KMU können es sich kaum leisten, einen weniger strengen Prüfstandard als grosse Unternehmen anzuwenden und kennen keine betriebsinterne Stelle zur Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien (Compliance).

Helfen auch Sie mit!

Testimonials

Dieser „Swiss Finish“ schadet der gesamten Wirtschaft – auch die KMU geraten in den bürokratischen und erpresserischen Sog der Initiative.

Hans Wicki

Ständerat, Präsident Bauenschweiz

Die UVI ist ein direkter Angriff auf unsere Entwicklungshilfe. Sie verhindert die Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen der ärmsten Länder dieser Welt.

Elisabeth Schneider-Schneiter

Nationalrätin

Die Initiative macht mit einer Beweislastumkehr unsere Schweizer Unternehmen erpressbar, weil allein schon die medial inszenierte Klage unseren Unternehmen Schaden zufügen dürfte.

Barbara Steinemann

Nationalrätin

Betroffen sein kann jedes Unternehmen, auch ein kleines, denn auch dieses braucht Vorprodukte, die nicht in der Schweiz produziert werden.

Regine Sauter

Nationalrätin