Damian Müller, Ständerat Luzern FDP in seinem persönlichen Blog

Als passionierter Aussenpolitiker im Ständerat sehe ich der bevorstehenden Abstimmung zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI) am 29. November mit Spannung entgegen. Obwohl die Initiative mit dem Schutz von Menschenrechten und Umwelt ein berechtigtes Anliegen aufgreift, ist sie gleich in mehrfacher Hinsicht eine gefährliche Fehlkonstruktion: Sie benachteiligt alle Schweizer Unternehmen – auch die KMU – gegenüber dem Ausland, greift massiv in die Souveränität anderer Staaten ein und bedroht Investitionen und Arbeitsplätze in Entwicklungs- und Schwellenländern. Das möchte ich verhindern.

Weltweit einmaliger Haftungsmechanismus nur für Schweizer Unternehmen

Natürlich sollen schwarze Schafe bestraft werden. Bereits heute haften jedoch Schweizer Unternehmen und ihre ausländischen Tochterfirmen für eigene Verfehlungen im Bereich Menschenrechte und Umwelt – und zwar dort, wo ein Schaden eintritt. Die Initiative will nun aber auf weltweit einzigartige Art und Weise die Haftung für Schweizer Firmen massiv ausbauen. Künftig sollen unsere Unternehmen – auch KMU, nicht nur internationale Grosskonzerne – schuldlos für Verfehlungen von wirtschaftlich abhängigen, aber eigenständigen Lieferanten und Dritten im Ausland haften. Den Entlastungsbeweis, dass sie „angemessene Sorgfalt“ angewendet haben, müssen unsere Firmen dann selbst erbringen. Dies kommt einer Vorverurteilung gleich. Bei einer Annahme der Initiative müsste also ein Schweizer Kaffeeröster künftig jede Plantage und jeden Kaffeebauern, der ihn beliefert, einzeln überprüfen. Das führt zu einem riesigen administrativen Überwachungs- und Kontrollaufwand, der gerade für ein KMU fast nicht zu bewältigen ist. Zudem öffnet der rechtliche Generalverdacht, dass eine Schweizer Firma schuld sei, Tür und Tor für erpresserische und rufschädigende Klagen von ausländischen Anwaltskanzleien, NGOs und unliebsamen Konkurrenten. Viele Firmen werden so dazu gezwungen, die Auflagen und somit die Haftungsrisiken an ihre Lieferanten weiterzugeben – dies wiederum zum Nachteil der KMU, die oft Lieferanten von grösseren Unternehmen sind.

Neutrale Schweiz macht sich als Weltpolizistin unglaubwürdig

Die Denkweise der Initianten, dass Schweizer Recht und Schweizer Gerichte denjenigen von anderen Ländern überlegen seien, ist befremdlich. Doch künftig sollen Schweizer Richterinnen und Richter auch dann zuständig sein, wenn im Ausland ein Schaden entsteht. Nach dem Geist der Initiative sind Gerichte im Ausland also weder würdig noch fähig, über lokale Vorkommnisse und Fälle zu urteilen. Das ist purer Rechtsimperialismus und macht die Schweiz auf einen Schlag zum Weltgerichtshof. Soll künftig etwa das Bezirksgericht Luzern über einen Schadenfall in Sambia entscheiden? Was würden wir sagen, wenn zum Beispiel Saudi-Arabien seine Rechtsvorstellungen durch saudische Unternehmen in der Schweiz durchsetzen wollte? Der Schweiz droht bei einem solchen Eingriff in die Souveränität anderer Staaten ein politischer Reputationsschaden. Daneben ist die Beweisführung durch Schweizer Gerichte im Ausland völlig unpraktikabel. Denken die Initianten allen Ernstes, die übergangenen ausländischen Behörden würden der Schweiz Rechtshilfe leisten? Und wer bezahlt, wenn Personen aus aller Welt kostenlos vor Schweizer Gerichten Schweizer Firmen einklagen könnten? Die Initiative ist extrem anmassend. Die herabwürdigende Behandlung anderer Staaten schadet dem Ansehen der Schweiz als glaubwürdige Partnerin auf Augenhöhe.

UVI als Bumerang für Entwicklungsländer

Schweizer Unternehmen tragen heute massgeblich zu einer nachhaltigen ökonomischen, sozialen und ökologischen Entwicklung auf der Welt bei. Sie gehören zu den wichtigsten Direktinvestoren in Entwicklungsländern und beschäftigten dort direkt 660‘000 Menschen – Zulieferer und nachgelagerte Arbeitsplätze noch nicht eingerechnet. Unsere Firmen werden im Ausland sehr geschätzt, weil sie vielen Menschen eine gute Perspektive bieten. Mit Hilfe von ausländischen Niederlassungen tragen sie unser System der Lehrlingsausbildung in die ganze Welt, engagieren sich in lokalen Frauenförderungsprogrammen und verhelfen zu einer besseren Infrastruktur sowie einer ressourcenschonenderen Produktion vor Ort. All dies stellt die UVI in Frage. Bei Annahme der Initiative könnten sich Schweizer Unternehmen genötigt sehen, sich aus fragilen Entwicklungsländern zurückzuziehen und sich von lokalen Produzenten und Bauern zu trennen, sofern diese ein potenzielles Haftungsrisiko darstellen. Besonders kontraproduktiv ist die Initiative für Mensch und Umwelt dann, wenn unsere Unternehmen in der Folge durch Firmen aus Ländern ersetzt werden, die viel tiefere Sozial- und Umweltstandards aufweisen.

Nein zu Hochrisikoexperimenten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Einmal mehr trifft eine Initiative, die auf vereinzelte schwarze Schafe abzielt, alle Unternehmen in der Schweiz. Noch viel schlimmer ist aber, dass sie selbst denjenigen schadet, die sie zu schützen vorgibt. Die Corona-Pandemie hat die Situation vieler Schweizer Firmen und unzähliger Menschen in Entwicklungsländern massiv verschlechtert. Die UVI ist aber der völlig falsche Weg, um ihnen helfen zu wollen und wirkt kontraproduktiv. Viel wirksamer dagegen ist der von Bundesrat und Parlament unterstützte, umsetzbare und international abgestimmte Gegenvorschlag. Er tritt bei einer Ablehnung der Initiative sofort in Kraft. Mit diesem Gegenvorschlag wäre die Schweiz international in den Top drei der am stärksten regulierten Länder im Bereich der Unternehmensverantwortung. Deswegen empfehle ich Ihnen, am 29. November NEIN zum Hochrisikoexperiment UVI zu stimmen und damit den Weg für den vernünftigen Gegenvorschlag des Parlaments zu ebnen.

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