Berechtigtes Anliegen

Kein Schweizer Unternehmen will Menschenrechte verletzen oder die Umwelt schädigen. Unternehmen, die jedoch in strukturschwachen Regionen dieser Welt tätig sind, stehen vor grossen Herausforderungen und es passieren auch Fehler. Es ist aber beim besten Willen nicht einfach, unsere Standards in anderen Gesellschaften durchzusetzen. Dabei macht es einen Unterschied, ob man in Dänemark Geschäfte macht oder in Sambia. Andere Staaten sind an einem anderen Punkt ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung, die Menschen haben andere Prioritäten als wir und nicht zuletzt: ihre eigenen Gesetze und ihre eigene Kultur. Auch sie haben ein Recht auf Selbstbestimmung, Arbeit, Sicherheit und eine intakte Umwelt. Die Frage ist, auf welchem Weg dies am besten erreicht wird.

Falscher Weg

Die Initiative für «verantwortungsvolle Unternehmen», erfolgreich als Konzern-Verantwortungs-Initiative (UVI) beworben, betrifft alle Schweizer Unternehmen und nicht nur einige wenige Konzerne. Das Wort Konzern kommt im Initiativtext nicht vor. Konkret sollen Schweizer Unternehmen für Verfehlungen von unabhängigen Lieferanten der Prozess gemacht werden können – und zwar in der Schweiz. Einerseits wird so anderen Staaten signalisiert, dass sie nicht fähig sind, Herr im eigenen Land zu sein, respektive, dass es die Schweiz halt einfach besser weiss. Andererseits gefährdet die Initiative das Engagement unserer Unternehmen in Entwicklungsländern und damit die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung vor Ort. Wer nämlich nicht lückenlos nachweisen kann, dass er alles unternommen hat, um Verfehlungen wichtiger Lieferanten auf der anderen Seite der Welt zu verhindern, muss zahlen. Es reicht also nicht, dass man sich vorbildlich verhält, die Krux ist, dass man das auch lückenlos nachweisen muss. Wie das gehen soll, lassen die Initianten bewusst offen. Reichen Zertifizierungen? Braucht es externe Audits oder gar teure Berater? Wirtschaftsprüfer? Unsicherheiten und neue Risiken zwingen Unternehmen schliesslich, ihr Engagement zu überdenken. Investitionen verteuern sich und schaden am Ende den Menschen vor Ort. Niemandem ist geholfen, wenn Schweizer Unternehmen ihre Geschäftstätigkeiten in heiklen Regionen verringern oder gar gezwungen werden, sich ganz zurückzuziehen.

Wie also vorgehen? Gegenvorschlag!

Bundesrat und Parlament haben deshalb einen vernünftigen Gegenvorschlag erarbeitet, der die Anliegen der Initianten aufnimmt, aber auf die schädlichen Elemente der Initiative verzichtet. Er orientiert sich an den Empfehlungen von UNO und OECD. Der Gegenvorschlag tritt aber nur in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird. Er überzeugt technisch, verankert umfassende Rechenschaftspflichten im Gesetz und kombiniert die fortschrittlichsten Instrumente gegen Kinderarbeit und die Finanzierung von Konfliktmineralien. Wer dagegen verstösst, wird bestraft. Während die UVI erst noch in langwierigen und mühsamen parlamentarischen Debatten mit ungewissem Ausgang in ein Gesetz gegossen werden müsste, ist der Gegenvorschlag klar formuliert und kann sofort umgesetzt werden. Das ist der richtige Weg.

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